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Leistung Detail

Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Verwaltungsgemeinschaft Theres
VG Theres

  • +49 9521 9234-20
  • vg@vg.theres.de
  • Montag 08:00 - 14:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Freitag 07:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

    Donnerstag ganztägig geschlossen! Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen. Terminvereinbarungen sind nur im Renten- und Sozialamt erforderlich. Freitags ist das Renten- und Sozialamt geschlossen.

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