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- Montag 08:00 - 14:00 
 Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
 Mittwoch 08:00 - 12:00
 Freitag 07:00 - 12:00- und nach Vereinbarung - Donnerstag ganztägig geschlossen! Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen. Terminvereinbarungen sind nur im Renten- und Sozialamt erforderlich. Freitags ist das Renten- und Sozialamt geschlossen. 
Leistung Detail
Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Fristen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
Freigabevermerk
Stand: 18.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
                                                    Bürgeramt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
                                                
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