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Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsgemeinschaft Theres
VG Theres

  • +49 9521 9234-20
  • vg@vg.theres.de
  • Montag 08:00 - 14:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Freitag 07:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

    Donnerstag ganztägig geschlossen! Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen. Terminvereinbarungen sind nur im Renten- und Sozialamt erforderlich. Freitags ist das Renten- und Sozialamt geschlossen.

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