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Leistung Detail

Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Verwaltungsgemeinschaft Theres
VG Theres

  • +49 9521 9234-20
  • vg@vg.theres.de
  • Montag 08:00 - 14:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Freitag 07:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

    Donnerstag ganztägig geschlossen! Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen. Terminvereinbarungen sind nur im Renten- und Sozialamt erforderlich. Freitags ist das Renten- und Sozialamt geschlossen.

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